Anmerkungen:

Ab dem 09.02.2004 gilt die neu gefaßte EG-Vermarktungsnorm (Verordnung (EG) Nr. 85/2004) für Äpfel, die nunmehr aus der früheren gemeinsamen Norm für Äpfel und Birnen herausgelöst ist.

Der Text der Norm kann hier als pdf-Datei in deutscher, englischer und französischer Sprache direkt vom Dokumentenserver der EG-Behörde für amtliche Veröffentlichungen abgerufen werden.

Normtexte in den übrigen Amtssprachen der Gemeinschaft erreichen Sie über unsere EG-Normen-Suchmaschine.

Bei der Vermarktung sind die festgelegten Mindesteigenschaften und die spezifischen Klassenkriterien einzuhalten.

Die Sorte ist in allen Klassen anzugeben; soweit Äpfel unter Angabe einer Handelsmarke in den Verkehr gebracht werden, muss nunmehr daneben auch die "offizielle" Sortenbezeichnung angegeben werden. Die bisherige Praxis der Anerkennung von Handelsmarken als "Quasi-Sorten" ist damit nicht mehr zulässig.

Unsere Sorten-Suchmaschine bietet Ihnen einen Überblick derzeit bestehender Handelsmarken und gibt die entsprechenden Sortenbezeichnungen an.

Für die Klassen "Extra" und "I" ist die Sortierung nach Größen zwingend vorgeschrieben; die anzugebende Größe kann nach dem größten Querdurchmesser oder seit der Neufassung der Norm auch nach dem Gewicht bestimmt werden.

Bis zum 31.07.2005 gelten folgende

Mindestdurchmesser und Mindestgewichte:

  Klasse Extra Klasse I Klasse II
Mindestdurchmesser / Mindestgewicht
für großfrüchtige Sorten
(vgl. Sortenliste):
70 mm / 140 g 65 mm / 110 g 65 mm / 110 g
Mindestdurchmesser / Mindestgewicht
für andere Sorten:
(vgl. Sortenliste):
60 mm / 90 g 55 mm / 80 g 55 mm / 80 g

Die ursprünglich an dem 01.08.2005 vorgesehene Absenkung der Mindestgrößen und Mindestgewichte ist auf den 01.08.2008 verschoben worden, weil noch keine verlässlichen Kriterien vorlegen, um die Vermarktung unreifer kleiner Äpfel zu verhindern.

Um Gleichmäßigkeit hinsichtlich der Größe zu gewährleisten, darf der Höchstunterschied im Durchmesser innerhalb eines Packstücks 5 mm bei Früchten der Klasse Extra (Verpackung in Lagen zwingend vorgeschrieben) und bei Früchten der Klassen I und II, die in Lagen gepackt sind, nicht überschreiten.

Für Früchte der Klasse I, die lose im Packstück oder in Verkaufsverpackungen gepackt sind, beträgt der zulässige Höchstunterschied 10 mm.

Für Äpfel der Sorten Bramley's Seedling und Horneburger sind Höchstunterschiede von 10 mm (in Lagen gepackt) bzw. 20 mm (lose im Packstück oder in Verkaufsverpackung) zulässig.

Wird die Größe nach dem Gewicht bestimmt, darf der Gewichtsunterschied 20 % des Durchschnittsgewichts der Früchte im Packstück in der Klasse Extra sowie in den Klassen I und II, wenn in Lagen gepackt ist, betragen.

Für Äpfel der Klasse I, die lose im Packstück oder in Verkaufsverpackungen gepackt sind, beträgt die Gewichtsspanne 25 % des Durchschnittsgewichts der Früchte im Packstück.

Für Äpfel der Klasse II, die lose im Packstück oder in Verkaufsverpackungen verpackt sind, ist Gleichmäßigkeit nicht vorgeschrieben.

Die Größe ist durch Mindest- und Höchstdurchmesser bzw. durch Mindest- und Höchstgewicht zu bezeichnen.

Bei Früchten, die nicht den Regeln der Gleichmäßigkeit unterliegen (Klasse II, lose Ware), können statt dessen die Größe bzw. das Gewicht durch den Mindestdurchmesser bzw. das Mindestgewicht gefolgt von der Angabe "+" ausgedrückt werden.

In Verpackungen mit einem Eigengewicht von höchstens 5 kg (früher 3 kg) dürfen Äpfel verschiedener Sorten angeboten werden (s. Kennzeichnungsbeispiel); in diesem Fall ist ein einheitlicher Ursprung der Äpfel nicht erforderlich. Innerhalb einer Sorte muß aber derselbe Ursprung gegeben sein.

Ferner dürfen Äpfel in Verkaufsverpackungen bis 3 kg Nennfüllmenge mit anderen Erzeugnissen gemischt werden (Mischpackungen).

Äpfel dürfen zur Konservierung mit Wachs oberflächenbehandelt werden. Dies ist auf dem Etikett der Fertigpackung bzw. bei loser Ware auf einem Schild neben der Ware mit dem Hinweis "gewachst" kenntlich zu machen. Ein Hinweis auf eine erfolgte Wachsung auf dem Karton oder in den Warenbegleitpapieren ist dagegen nicht vorgeschrieben.


(Stand: 16.07.2005)