EU-Schnellwarnsystem

Seit mehreren Jahren können die Behörden der Mitgliedstaaten festgestellte Verstöße gegen die Lebensmittelsicherheit (signifikante Höchstmengenüberschreitungen, bakteriellen Befall etc.) in einen Datenpool einbringen, den die EU-Kommission unterhält und wiederum den Mitgliedstaaten zugänglich macht ("Rapid Alert System for Food and Feed" - RASFF).

Seit Kalenderwoche 20/2003 stellt die EU-Kommission aktuelle Wochenberichte über diese Informationen auch online zur Verfügung. Erfaßt werden sowohl Lebensmittel ("food") als auch Futtermittel ("feed").

Die -derzeit nur in englischer Sprache verfügbaren- Berichte sind gegliedert in "Alert Notifications" und "Information Notifications". Sie richten sich in erster Linie an die Behörden der Mitgliedstaaten, können aber auch für den Lebensmittel-Importhandel verwertbare Informationen über bestehende Belastungssituationen enthalten.

"Alert Notifications" ergehen, wenn im EU-Binnenmarkt Verstöße gegen die Lebensmittelsicherheit festgestellt worden sind. Die Kommission weist darauf hin, daß in diesen Fällen die erforderlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Lebensmittelsicherheit (Rückrufe etc.) durch die Mitgliedstaaten bereits veranlaßt worden sind.

"Information Notifications" beziehen sich auf unsichere Lebensmittel und Futtermittel, die bereits vor dem Inverkehrbringen (z.B. an der EU-Außengrenze) erkannt worden sind und den EU-Binnenmarkt daher nicht erreicht haben.

Wegen der etwas komplizierten Seitenstruktur der EU-Servers bietet Ihnen der Atlanta-Kennzeichnungs-Assistent hier einen

direkten Link auf die Wochenberichte des EU-Schnellwarnsystems.