EG-Vermarktungsnormen
Mindesteigenschaften für Äpfel
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ganz
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gesund
Die Erzeugnisse dürfen keine Fäulnis oder andere Mängel, die sie
für eine Vermarktung in frischem Zustand und zum Verzehr ungeeignet
machen, aufweisen.
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sauber, praktisch frei von sichtbaren Fremdstoffen
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praktisch frei von Schädlingen
Das Erzeugnis muss grundsätzlich frei von Schädlingen wie Maden, Milben,
Blattläusen oder Schildläusen sein. Madige Früchte sind
lediglich im Rahmen besonderer Toleranzgrenzen
zulässig.
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praktisch frei von Schäden durch Schädlinge
Durch Schädlinge verursachte Fraßspuren etc. beeinträchtigen
des Erscheinungsbild des Erzeugnisses und die Verzehrfähigkeit.
Erzeugnisse mit Fraß- oder Einstichstellen sowie schädlingsbedingten
Deformierungen sind daher unzulässig.
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frei von anomaler äußerer Feuchtigkeit
Durch Regen, Absprühen etc. naß gewordene Erzeugnisse müssen
ausreichend abgetrocknet sein. Niederschlag von Kondenswasser ist zulässig.
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frei von fremdem Geruch und/oder Geschmack
Lagerräume, Verpackungsmaterial und Transportmittel müssen sauber und
geruchsneutral sein.
Die Früchte müssen darüber hinaus
sorgfältig gepflückt
worden sein.
Außerdem müssen sie ausreichend entwickelt sein, damit sie
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den Reifungsprozeß fortsetzen können, damit der nach den
jeweiligen Sortenmerkmalen angemessene Reifegrad erreicht werden kann,
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sie Transport und Hantierung aushalten und
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in zufriedenstellendem Zustand am Bestimmungsort ankommen.