1. Um auch ohne Internet-Zugang feststellen zu können, ob ein bestimmter Artikel Vermarktungsnormen unterliegt (und ggf. welchen), haben wir eine
erstellt, die Sie als pdf-Datei herunterladen und ggf. ausdrucken können. Diese Liste kann natürlich nur die grundlegenden Bestimmungen wiedergeben; für weitergehende Informationen sollten Sie die Beispiele und Kommentare der Website nutzen.
2. Die für die Qualitätskontrolle erforderlichen Geräte und
Hilfsmittel sowie die entsprechenden Bezugsquellennachweise sind vom
"Arbeitskreis Qualitätskontrolle für Obst, Gemüse und Speisekartoffeln im Verband der Landwirtschaftskammern"
in dem Handbuch
bei frischem Obst, Gemüse und Speisekartoffeln"
Das Handbuch (Neuauflage 2003), das neben den Beschreibungen und Bildern der einzelnen Hilfsmittel auch Hinweise zu deren Handhabung gibt, kann beim Verband der Landwirtschaftskammern e.V., Bonn, unter der email-Adresse: VLK-Bonn@t-online.de angefordert oder als pdf-Datei von der Website des Arbeitskreises heruntergeladen und ausgedruckt werden.
3. Die Landwirtschaftsabteilung der
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
hat
für eine Reihe von Warenarten sowie
entwickelt, die online bestellt werden können.
Außerdem stellt die OECD eine Broschüre in englischer Sprache zum Download zur Verfügung, in der
beschrieben werden.
4. Ein Internet-Portal mit aktuellen Informationen zu Lebensmitteln, Ernährung, Kommunikation und Verbraucherpolitik (mit Newsletter-Service) finden Sie bei
5. Der Atlanta-Kennzeichnungs-Assistent bietet eine
an, mit der die Anlage 2 Liste A (pflanzliche Lebensmittel) der Rückstands-HöchstmengenVO (RHmV) wirkstoff- und artikelbezogen durchsucht werden kann.
Weitere Recherchemöglichkeiten, etwa die Suche nach tierischen Erzeugnissen oder die Einbeziehung der europäischen Rechtssetzung zum Rückstandsrecht, würden den Rahmen einer Online-Suchmaschine sprengen.
Wir verweisen interessierte Nutzer daher bei derartigen Fragestellungen auf die CD-ROM-Höchstmengen-Datenbank der Firma