Leider erweist sich das neue EU-Rückstandsrecht als etwas sperrig, weil im Gegensatz zur früheren deutschen Regelung offenbar wenig Wert auf eine Systematisierung gelegt worden ist und statt dessen eine Unzahl spezifischer Erzeugnis/Wirkstoff-Kombinationen explizit geregelt worden ist.
Hinzu kommt, dass die offizielle Web-Suchmaschine der EU-Kommission nicht frei von Missverständlichkeiten und Fehlern ist.
Der UNIVEG-Kennzeichnungs-Assistent bietet Ihnen daher weiterhin die Möglichkeit, Höchstgehalte komfortabel online zu recherchieren; die Datenbasis beruht zwar auf dem EU-Material, wird aber gesondert gepflegt und aktualisiert. Nutzen Sie die Möglichkeit, im Zweifelsfall die Ergebnisse unserer Suchmaschine mit denen der EU-Website (Link in der Menüspalte) zu vergleichen.